Der Deutsche Gewerkschaftsbund und das Kolpingwerk Deutschland sind mit in einer gemeinsamen Erklärung zum derzeitigen Entwurf einer überarbeiteten Fassung der Handwerksordnung an die Öffentlichkeit getreten.
Beide Organisationen begrüßen die Tatsache, dass es nach der teilweisen Wiedereinführung der Meisterpflicht zu einer erneuten Überarbeitung des Gesetzeswerkes kommt. Auch die Zielrichtung einiger Reformen, wie die stärkere Betonung des sozialpartnerschaftlichen Auftrags der Handwerksinnungen, werden begrüßt.
Allerdings gehen DGB und KOLPING diese Ansätze nicht weit genug. Sie möchten den Status einer Innung als Körperschaft Öffentlichen Rechts von deren Wahrnehmung der sozialpartnerschaftlichen Verantwortung als Tarifpartei abhängig sehen. Innungen, die sich weigern, ihrer tariflichen Verantwortung nachzukommen, würden damit u.a. die lukrative Berechtigung zur Ausführung von Gesellenprüfungen verlieren. Weitere Forderungen sind die Stärkung der Gesellenausschüsse sowie das Verbot der Einrichtung von Leiharbeitsfirmen durch Kreishandwerkerschaften.
Hier die vollständige Stellungnahme als PDF ...